Rechtsprechung
BVerwG, 18.01.1963 - VII C 162.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 07.07.1960 - Bf III 3/60
- BVerwG, 18.01.1963 - VII C 162.60
Papierfundstellen
- WM 1963, 603
- DÖV 1963, 479
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59
Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß …
Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - VII C 162.60
Die Klägerin begehrt also eine im Wege der Feststellung zu treffende gerichtliche Entscheidung (vgl. hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 25. Mai 1962 und vom 8. Juni 1962 [BVerwGE 14, 203 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59] und 235]) in der rechtlichen Auseinandersetzung, die zwischen ihr und der Beklagten auf Grund eines bestimmten, bereits eingetretenen, in seinen tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen übersehbaren Sachverhalts entbrannt ist, nämlich auf Grund der die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien konkretisierenden Betätigung der Klägerin als Altstoffgroßhändlerin im Bereich der Beklagten.
- BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65
Zulässigkeit einer Feststellungsklage
Rechtsverhältnis ist dabei ein Verhältnis, das durch Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Tatbestand geschaffen ist (Urteil vom 12. April 1956 - BVerwG I C 167.54 = DÖV 1957, 426), das heißt, einen bereits eingetretenen und in seinen tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen übersehbaren Sachverhalt betrifft (Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG VII C 162.60 = Buchholz BVerwG 310, § 40 VwGO Nr. 20).